Was bedeutet StawaR – Stahlwannen-Richtlinien
Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter.
Was wird geregelt?
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Für wen gilt die Regelung?
Die StawaR gilt in erster Linie für den Hersteller von Stahlauffangwannen. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden Anforderungen der StawaR. Zum Nachweis, dass eine Stahlauffangwanne der StawaR entspricht, hat der Hersteller die Auffangwanne mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen. Bei der Herstellung von Stahlauffangwannen für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen kann die StawaR als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Gleiches gilt für die Herstellung von Stahlauffangwannen mit einem Rauminhalt von mehr als 1000 Liter, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik benötigen.
Darüber hinaus stellt die StawaR Anforderungen an den Verwender der Auffangwannen, die dieser sowohl bei der Auswahl der Auffangwanne als auch im Betrieb zu beachten hat. Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist dafür verantwortlich, ggf. nur der StawaR entsprechende Auffangwannen zu verwenden und die für den Betrieb formulierten Anforderungen zu beachten.
In Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dürfen grundsätzlich nur Stahlauffangwannen verwendet werden, die der StawaR entsprechen (oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen). D.h. die Verwendung einer serienmäßig hergestellten Stahlauffangwanne ohne Ü-Zeichen ist unzulässig. Bei einzeln angefertigten Stahlauffangwannen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Abweichungen von der StawaR vereinbart werden, wenn die Anforderungen der VAwS dennoch eingehalten werden.
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